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   BSG, 02.12.2010 - B 9 SB 20/10 B   

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https://dejure.org/2010,31157
BSG, 02.12.2010 - B 9 SB 20/10 B (https://dejure.org/2010,31157)
BSG, Entscheidung vom 02.12.2010 - B 9 SB 20/10 B (https://dejure.org/2010,31157)
BSG, Entscheidung vom 02. Dezember 2010 - B 9 SB 20/10 B (https://dejure.org/2010,31157)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 103 SGG, § 112 SGG, § 160a Abs 5 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 SGG, § 73 Abs 2 SGG
    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz - Beweisantrag nicht rechtskundig vertretener Beteiligter im sozialgerichtlichen Verfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 103 SGG, § 112 SGG, § 160a Abs 5 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 SGG, § 73 Abs 2 SGG
    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz - Beweisantrag nicht rechtskundig vertretener Beteiligter im sozialgerichtlichen Verfahren

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung des Verfahrensmangels eines Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz - Beweisantrag nicht rechtskundig vertretener Beteiligter im sozialgerichtlichen Verfahren

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz - Beweisantrag nicht rechtskundig vertretener Beteiligter im sozialgerichtlichen Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung des Verfahrensmangels eines Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 29.03.2007 - B 9a VJ 5/06 B

    Aufrechterhaltung des Beweisantrags

    Auszug aus BSG, 02.12.2010 - B 9 SB 20/10 B
    Aus den dargelegten Umständen des Verfahrens lässt sich auch entnehmen, dass die Klägerin den schriftsätzlich gestellten Antrag bis zuletzt aufrechterhalten hat (vgl dazu BSG SozR 1500 § 160 Nr. 12; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 35 S 73 f; BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 11).

    Soweit das BSG in ständiger Rechtsprechung den Grundsatz vertritt (vgl zB aus der Rechtsprechung des erkennenden Senats: BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 1 RdNr 5; BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 11), dass ein Beweisantrag als nicht mehr aufrechterhalten gilt, wenn in der mündlichen Verhandlung nur ein Sachantrag gestellt wird, geht diese Rechtsprechung jeweils von einem anwaltlich oder ähnlich rechtskundig vertretenen Beteiligten aus.

  • BSG, 18.09.2003 - B 9 SB 11/03 B

    Würdigung von Beweisanträgen im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 02.12.2010 - B 9 SB 20/10 B
    Soweit das BSG in ständiger Rechtsprechung den Grundsatz vertritt (vgl zB aus der Rechtsprechung des erkennenden Senats: BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 1 RdNr 5; BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 11), dass ein Beweisantrag als nicht mehr aufrechterhalten gilt, wenn in der mündlichen Verhandlung nur ein Sachantrag gestellt wird, geht diese Rechtsprechung jeweils von einem anwaltlich oder ähnlich rechtskundig vertretenen Beteiligten aus.

    Vielmehr muss es sich um einen berufsmäßigen Rechtsvertreter, also insbesondere einen Rechtsanwalt oder einen anderen in § 73 Abs. 2 SGG genannten Prozessbevollmächtigten, handeln (vgl BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 1 RdNr 5) .

  • BSG, 05.03.2002 - B 13 RJ 193/01 B

    Aufrechterhaltung eines Beweisantrags bei unentschuldigtem Ausbleiben eines

    Auszug aus BSG, 02.12.2010 - B 9 SB 20/10 B
    Aus den dargelegten Umständen des Verfahrens lässt sich auch entnehmen, dass die Klägerin den schriftsätzlich gestellten Antrag bis zuletzt aufrechterhalten hat (vgl dazu BSG SozR 1500 § 160 Nr. 12; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 35 S 73 f; BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 11).
  • BSG, 06.02.2007 - B 8 KN 16/05 B

    Zulässigkeit einer Sachaufklärungsrüge, Wiederholung eines Beweisantrags,

    Auszug aus BSG, 02.12.2010 - B 9 SB 20/10 B
    Einen Beweisantrag darf es nur dann ablehnen, wenn es aus seiner rechtlichen Sicht auf die ungeklärte Tatsache nicht ankommt, wenn diese Tatsache als wahr unterstellt werden kann, wenn das Beweismittel völlig ungeeignet oder unerreichbar ist, wenn die behauptete Tatsache oder ihr Fehlen bereits erwiesen oder wenn die Beweiserhebung wegen Offenkundigkeit überflüssig ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 12 RdNr 10) .
  • BSG, 31.07.1975 - 5 BJ 28/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Bezeichnung des Beweisantrags -

    Auszug aus BSG, 02.12.2010 - B 9 SB 20/10 B
    Es kommt insoweit darauf an, ob das Gericht objektiv gehalten gewesen ist, den Sachverhalt weiter aufzuklären, ob es sich also aus seiner Sicht zur beantragten Beweiserhebung hätte gedrängt fühlen müssen (stRspr seit BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5) .
  • BSG, 22.10.1975 - 8 BU 100/75

    Beweisantrag - Form - Vorbereitender Schriftsatz - Aufrechterhaltung

    Auszug aus BSG, 02.12.2010 - B 9 SB 20/10 B
    Aus den dargelegten Umständen des Verfahrens lässt sich auch entnehmen, dass die Klägerin den schriftsätzlich gestellten Antrag bis zuletzt aufrechterhalten hat (vgl dazu BSG SozR 1500 § 160 Nr. 12; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 35 S 73 f; BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 11).
  • BSG, 20.12.2012 - B 5 R 38/12 BH
    9 Selbst wenn das LSG nicht ohne weiteres davon ausgehen konnte, dass der im Berufungsschriftsatz vom 27.12.2009 gestellte Beweisantrag ("Ein Gutachten meiner Leistungsfähigkeit sowie meiner Arbeitsleistungsfähigkeit im Christofsbad G. zu erstellen") nicht weiter verfolgt werden sollte (vgl BSG Beschluss vom 20.10.2010 - B 13 R 511/09 B - BSG Beschluss vom 2.12.2010 - B 9 SB 20/10 B), weil die Klägerin nicht durch einen berufsmäßigen Rechtsvertreter (hier: ihren Ehemann) vertreten war, liegt ein prozessordnungsgemäßer Beweisantrag nicht vor.
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